Kirchenvorstand
Der Kirchenvorstand (KV) trägt die Verantwortung über das Vermögen der Pfarrgemeinde. Er stellt den jährlichen Haushaltsplan auf und beschließt in diesem Rahmen auch über bauliche und personelle Vorhaben.
Die Kirchenvorsteherinnen und -vorsteher werden jeweils für sechs Jahre gewählt. Dies geschieht alle drei Jahre, wobei dann immer die Hälfte der Kirchenvorstandsmitglieder neu bestimmt wird. So ist die notwendige Kontinuität garantiert.
Dr. Gabriele Bullinger
Julia Hoischen
Michael Dierkes
Bernhard Bussen