Pfarrgemeinderat

Pfarrgemeinderat

Der Pfarrgemeinderat (PGR) ist das vom Erzbischof anerkannte Organ zur Wahrnehmung des Apostolats der Laien. Er dient als zentrales Organ der Pfarrgemeinde der Verkündigung, Liturgie, Caritas und dem Weltdienst. Der PGR gestaltet das Leben der Gemeinde maßgeblich mit und führt alle Kräfte zur Wahrnehmung ihrer gemeinsamen Verantwortung zusammen. Der Pfarrgemeinderat wird alle vier Jahre durch die gesamte Gemeinde (ab 14 Jahren) gewählt.