Pfarrgemeinderats- u. Kirchenvorstandswahl 2021

Pfarrgemeinderats- u. Kirchenvorstandswahl 2021

Am 6. und 7. November finden die Kirchenvorstands- und Pfarrgemeinderatswahlen im Pastoralen Raum An Egge und Lippe statt. Vom 24. September bis 8. Oktober erfolgt der Aushang der Wahlvorschläge für die Pfarrgemeinderäte. Ergänzungsvorschläge können bis zum 8. Oktober beim Wahlausschuss formlos eingereicht werden. Dazu sind die Unterschriften von mindestens 12 Wahlberechtigten erforderlich. Der Aushang der Vorschlagsliste für die Kirchenvorstände erfolgt vom 3. Oktober bis 7. November. Die Vorschlagsliste ist auf Antrag von wahlberechtigten Gemeindemitgliedern zu ergänzen. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der am Wahltage 21 Jahre alt ist, sofern er nicht durch kirchenbehördliche Entscheidung von den allen Kirchengliedern zustehenden Rechten ausgeschlossen ist. Der Ergänzungsvorschlag ist gültig, wenn er von mindestens zwanzig Wahlberechtigten mit Vor-, Zunamen und Anschrift unterzeichnet und mit der Erklärung, dass die Vorgeschlagenen zur Annahme einer etwaigen Wahl bereit wären, bis zum 8. Oktober beim Wahlausschuss eingereicht ist. In den jeweiligen Pfarrbüros können zu den Öffnungszeiten die Wählerlisten eingesehen und nähere Details zur Wahl erfragt, sowie die Briefwahl beantragt werden.