Keine Anmeldung mehr zu Gottesdiensten
Keine Anmeldungen mehr für Sonn- und Feiertagsgottesdienste ab dem 1. Fastensonntag (5./6. März)
• Am Kircheneingang erfolgt durch die Ordnungsdienste eine 2G-Kontrolle. Es ist ein Nachweis vorzulegen, ob man geimpft oder genesen ist. Kinder bis 15 Jahren sind wegen der Schultestungen geimpften Personen gleichgestellt.
• Die Maskenpflicht (FFP2 oder Medizinische Maske) besteht weiterhin.
• Die Mindestabstände in der Kirche müssen nicht mehr, können aber auf freiwilliger Basis eingehalten werden.
• Bei den Sonntagsmessen in Schwaney* und in der Sonntagabendmesse in Marienloh muss kein 2G- Nachweis vorgelegt werden. Hier sind Mindestabstände einzuhalten. Der Ordnungsdienst weist darauf hin.
• Sollten sich Ende März die Corona-Regeln nochmals ändern, werden wir unsere Ordnung entsprechend anpassen.
• Wer Erkältungssymptome hat, möge bitte zu Hause bleiben.
*Für folgende zwei Gottesdienste gilt in Schwaney die 2G-Regel mit Nachweiskontrolle, aber ohne Mindestabstände: Samstag, 05.03.2022, 17:00 Uhr Familiengottesdienst und Samstag, 12.03.2022, 17:00 Uhr Gottesdienst zum Hungertuch (gestaltet von der KLJB Schwaney)